Dienstleistungen
Ein wichtiger Begriff des
Familienrechts ist die Ehemündigkeit. Darunter versteht man die Möglichkeit,
selbst eine Ehe eingehen zu können. In Deutschland tritt die Ehemündigkeit mit
der Volljährigkeit ein, in Ausnahmefällen schon mit Vollendung des 16.
Lebensjahres.
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